Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Dass dies auch für die Impfpflicht für Mitarbeiter in Krankenhäusern und Pflegeheimen zutrifft, dämmert bereits denen, die das Gesetz mit beschlossen haben. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat bereits angekündigt, dass er die ab 15. März „im Vollzug großzügigste Übergangsregelungen anwenden“ will. Das heißt nichts anderes, als dass Söder das von ihm selbst mitbeschlossene Gesetz nicht anwenden will. Das Gesetz sei beschlossen worden und werde auch so umgesetzt, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Der Sinn des Gesetzes sei nachvollziehbar, aber die Durchführung schwierig.
Einrichtungen in Hilden und Haan reagieren verhalten Impfpflicht ist eine Herausforderung
Hilden · Ab 15. März gilt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen und in der Altenpflege. Die Arbeitgeber setzen auf Überzeugungsarbeit, halten die Impfpflicht aber für nicht praktikabel. Das Gesundheitsamt sucht Mitarbeiter für die Fallberarbeitung.
11.02.2022
, 06:00 Uhr