Haan Schwarzfahrer muss ein Jahr lang ins Gefängnis
Haan/Wuppertal. · 33-Jähriger war wegen Schwarzfahrens schon 17 Mal vorbestraft. Jetzt war die Geduld der Richter erschöpft und sie verhängten eine Freiheitsstrafe.
Wegen Schwarzfahrens in den Knast? Was sich sogar für den Verteidiger des Angeklagten anhörte wie ein schlechter Scherz, ist nun für einen 33-jährigen Haaner zur Realität geworden. Man konnte es drehen und wenden wie man wollte, auch aus Sicht des Berufungsrichters ging an einer Haftstrafe kein Weg mehr vorbei. Nach 13 Jahren war die Geduld der Justiz endgültig am Ende. Ein Jahr Freiheitsentzug: So lautete das Urteil gegen den Angeklagten, der wegen fehlender Fahrscheine bereits diverse Geldstrafen und eine Bewährungsstrafe bekommen hatte. Gegen die letzte, vom Mettmanner Amtsgericht verhängte Freiheitsstrafe, war er in Berufung gegangen. Der Berufungsrichter ließ jedoch in Sachen Bewährung nicht mit sich reden: „Sie sind 17 Mal einschlägig vorbestraft und die Sozialprognose ist schlecht.“ Besagte 17 Anzeigen waren seit 2007 von diversen Gerichten abgearbeitet worden.
Verurteilter kann sich an die Taten nicht mehr erinnern
Wie oft der Angeklagte wirklich ohne Ticket unterwegs gewesen ist, weiß nur er selbst. Noch nicht mal an die letzte Begebenheit im November 2019 könne er sich angeblich erinnern – da war er in Gruiten in die S 8 gestiegen in Richtung Wuppertal, um dort seinen Vater zu besuchen. Als die Erinnerung nach mehrfachem Nachfragen des Richters dann scheinbar doch wieder einsetzte, will er ein Ticket der Preisstufe A vorgezeigt haben, das aber nicht ausgereicht habe. Kompliziert wurde es mit dieser Schwarzfahrt aber vor allem deshalb, weil der Angeklagte damals nicht nur unter laufender Bewährung stand, sondern auch noch ein weiteres Verfahren am Amtsgericht gegen ihn lief. Von seinem Verteidiger bekam er dann vorgerechnet, dass er im vergangenen Jahrzehnt mehr als 8000 Euro Geldstrafe wegen des Erschleichens von Leistungen habe zahlen müssen. Das wiederum hätte locker gereicht, um die ganze Zeit über mit einem Ticket der Preisstufe B unterwegs sein zu können.
Warum er nicht einfach einen Fahrschein gekauft, sondern das Geld anderweitig ausgegeben habe? Auch das musste sich der 33-Jährige von seinem Anwalt anhören: Er habe Drogenprobleme, die er sich selbst nicht eingestehen würde. Kurios erschien in diesem Zusammenhang auch ein Drogentest, den der Angeklagte vor Gericht vorlegte. Alle Befunde negativ und für ihn eigentlich positiv – wäre da nicht der selbst eingestandene Haschischkonsum, den er erst gar nicht hatte testen lassen. Derart notorische Schwarzfahrer belasten die Justiz. Zwar werden sie nur selten zu Haftstrafen verurteilt. Oftmals landen sie dennoch hinter Gittern, weil sie die Geldstrafen nicht bezahlen können.