Alternative Energie Stromgewinnung auf Haaner Dächern
Haan · Die Prüfung von städtische Dächer für Solaranlagen ist aufwändig. Beim Betrieb gilt es viel zu beachten. Gleichwohl will der Haaner Stadtrat jetzt Nägel mit Köpfen machen.
Ab dem kommenden Jahr soll jährlich mindestens eine Photovoltaikanlage auf städtischen Gebäuden installiert werden. Das hat der Stadtrat jetzt in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Der Zeitplan ist im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau im Spätherbst diesen Jahres vorzutragen. Außerdem soll die Stadt, so beschlossen die Politiker ebenfalls einstimmig, mit externer Hilfe einen rechtssicheren Entwurf eines Betreiberkonzeptes aufstellen.
Strom aus Sonnenlicht zu erzeugen, gehört zu den umweltschonenden Möglichkeiten der Energiegewinnung. Dass das in der Praxis aber gar nicht so einfach ist, zeigt eine aktuelle Studie zu den kommunalen Gebäuden. Das städtische Gebäudemanagement hatte sie zur Realisierbarkeit von Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) auf städtischen Dächern anfertigen lassen und die Ergebnisse fachlich bewertet.
Anlage am besten im Zuge einer Dachsanierung installieren
Ein Ergebnis: „Große Teile des städtischen Gebäudebestandes sind alt, ebenso sieht es bei den Dachflächen und den zu den Objekten gehörigen Tragkonstruktionen der Dachflächen aus. Ob und in welchem Maße die jeweiligen Dächer tragfähig genug sind, um die benötigten Lasten einer PV-Anlage noch zusätzlich aufnehmen zu können, bedarf einer Einzelfallprüfung jeder einzelnen Dachfläche.“ Deshalb empfehlen die Gebäudemanager, die Errichtung einer PV-Anlage dann technisch und wirtschaftlich zu prüfen, wenn ohnehin die Sanierung oder Instandsetzung einer Dachfläche ansteht – was am Ende auch Personalkapazitäten in der Verwaltung sparen würde.
Die Installation von Photovoltaik-Anlagen ist zudem nicht unaufwendig: Neben einem zusätzlichen Betriebsraum müssten nachträglich Leitungen zur Steuerung sowie Einspeisung der Stromleistung verlegt werden. Überprüft werden muss dabei jedes Mal, ob die Investition in einem sinnvollen Verhältnis zur erwartbaren Leistungsfähigkeit der Anlage steht. Darüber hinaus können rechtliche Probleme drohen: Erzeugt die Stadt auf ihren Dächern künftig zu viel Strom (> 100 kWP), müsste sie als gewerblicher Stromproduzent angemeldet werden.
„Es wird dringend empfohlen, von einem Fachspezialisten (z.B. Jurist und/oder Steuerberater) die Gesamtsituation (mehrere Liegenschaften mit PV-Anlagen) in rechtlicher, steuerlicher und wirtschaftlicher Hinsicht zu analysieren und ein schlüssiges und rechtssicheres Betreiberkonzept zu entwickeln, bevor PV-Anlagen gebaut werden“, empfehlen die Fachleute. Insbesondere, wenn die Stadt als gewerblicher Stromproduzent auftrete, habe das starke Auswirkungen auf haushalterische sowie juristische Belange und könne ein Umsetzungshindernis sein.
Die Empfehlung der Fachleute war vor diesem Hintergrund eindeutig: Untersuchung der Gebäude nur im Rahmen regulärer Dachsanierungen, weil „für die konkrete Verifizierung einzelner Dachflächen, die statisch für die Errichtung einer PV-Anlage geeignet scheinen, ein hoher monetärer Aufwand erkennbar und ein hoher Personalaufwand im Gebäudemanagement zu betreiben“ sei. Immerhin würde die flächendeckende Untersuchung des Gebäudebestandes schätzungsweise rund 80 000 Euro kosten und eine volle Stelle etwa anderthalb Jahre binden. „Bei der vorgeschlagenen Integration einer Prüfung der Machbarkeit zur Umsetzung einer PV-Anlage im Rahmen einer ohnehin anstehenden Sanierung des Daches würde dies als Projektaufgabe mitlaufen und keine zusätzlichen Kapazitäten binden“, betonen die Experten.
Konkret auf die Eignung der Dächer für eine Photovoltaik-Anlage geprüft wurden bereits die Feuer- und Rettungswache und die Grundschule Mittelhaan (wir berichteten). An der Wache ist – wenn überhaupt – nur der Teilbereich des Satteldaches im Altbestand geeignet. Dafür müsste aber zuvor die Statik geprüft werden. An der Grundschule Mittelhaan erscheint der Flachdachbereich im Altbestand geeignet, sollte aber auf die Hälfte der Fläche begrenzt werden, um 100 kWP Spitzenlast nicht zu überschreiten. Auch hier müsste die Statik geprüft werden. Bedeutet auch für dieses Gebäude: „Die Umsetzung einer PV-Anlage kann auch für diese Liegenschaft somit nicht uneingeschränkt und zeitnah erfolgen.“