Wenn der Haaner Stadtrat am kommenden Dienstag, 4. Februar, über die zukünftige Gestaltung der Steuer-Hebesätze in der Gartenstadt entscheidet, ist das ein enorm wichtiger Beschluss. Denn mit Hilfe des Hebesatzes für die sogenannte Grundsteuer B, um die es an diesem Tag geht, ermitteln die Gemeinden, wie hoch die Steuerschuld von Haus-und Grundstückseigentümern anzusetzen ist. Das hat nicht nur konkrete Auswirkungen für die Besitzer, sondern in vielen Fällen auch für die Mieter von Wohnungen oder Häusern.
Einheitlicher oder differenzierter Hebesatz? Stadtrats-Sondersitzung zur Grundsteuer B
Haan · Bei der künftigen Steuerbelastung von Haus-und Grundstücksbesitzern in Haan hat sich neben der GAL nun auch die CDU für eine Unterscheidung zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken ausgesprochen.
31.01.2025
, 06:00 Uhr