Angriff auf SAT1-Team Verteidiger sprechen von Inszenierung

Haan/Wuppertal · Ein Haaner und ein vermeintlicher Mittäter aus Gelsenkirchen stehen nach der Attacke auf ein SAT1-Team wegen Körperverletzung vor Gericht.

Vor Gericht läuft zur Zeit die Neuauflage der Verhandlung. Die erste war wegen eines Krankheitsfalles abgebrochen worden.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Die Abläufe im Prozess wegen des Angriffs auf ein SAT1-Team sind allemal bemerkenswert. Die Verteidiger der beiden Angeklagten aus Haan und Gelsenkirchen, die im Oktober 2018 einen Kameramann eines Recherche-Teams angegriffen haben sollen, scheinen sich ziemlich sicher zu sein: Nicht ihre Mandanten gehören auf die Anklagebank, sondern die Sat1-Redakteurin wegen Falschaussage. Es seien zudem Persönlichkeitsrechte missachtet worden, weil es keine Drehgenehmigung gegeben habe. Stattdessen sei pausenlos gefilmt worden und die Schreie der Redakteurin, die auf einem Video noch immer im Internet zu sehen oder besser zu hören sind, seien Teil „einer geplanten Inszenierung“ gewesen. Tatsächlich laufen Ermittlungen gegen die Frau wegen ihrer Aussage im ersten Prozess, der im April kurz vor der Urteilsverkündung geplatzt war. Nachdem die Verteidiger damals ein Video der Überwachungskamera des Autohauses vorgelegt hatten, auf dessen Gelände der Übergriff stattgefunden haben soll, war klar: So wie es die Redakteurin im Zeugenstand versichert hatte, konnte es nicht gewesen sein. Man sieht ein Gerangel, am Ende liegt der Kameramann auf dem Boden. Von Tritten gegen seinen Körper und den Kopf sieht man hingegen nichts, die aber wollte die Zeugin definitiv beobachtet haben. Von den Ermittlungen gegen sie hatte die Frau erst erfahren, als sie in diesem Prozess nun erneut hätte aussagen sollen. Sie berief sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht, das ihr zusteht, weil sie Gefahr laufen würde, sich selbst zu belasten. Bereits im ersten Prozess im Frühjahr hatte  der Richter eingeräumt: Ein Zusammenhang zwischen der Tat und der schweren Folge der jahrelangen Arbeitsunfähigkeit des Kameramannes sei für die Kammer nicht erkennbar.