(magu) Dafür, dass es so etwas wie ein Gericht aus ihrer Sicht gar nicht geben dürfte, hatte eine Haanerin in den vergangenen Jahren ziemlich viel damit zu tun. Weil die Frau einen Richter am Landgericht nach dem Prozess im Sommer 2022 per Post dazu aufgefordert hatte, sich zu „legitimieren“, war sie vom Amtsgericht wegen versuchter Nötigung zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Dagegen war die 59-Jährige in Berufung gegangen und als die nun verhandelt werden sollte, fehlte die Angeklagte wegen vermeintlicher Zahnschmerzen. Dass das kein Grund ist, beim Prozess zu fehlen, wird ihr das Gericht nun mitteilen: Die Berufung wurde verworfen, die 1500 Euro muss die Haanerin zahlen.
Berufung verworfen „Zahnweh“ kommt Angeklagte teuer zu stehen
Haan/Wuppertal · Weil die Frau einen Richter im Sommer 2022 per Post dazu aufgefordert hatte, sich zu „legitimieren“, war sie vom Amtsgericht wegen versuchter Nötigung zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Bei der Berufungsverhandlung fehlte sie wegen „Zahnschmerzen“.
14.09.2023
, 06:00 Uhr