Auf dem Weg zu einem Pferdehof in Erkrath war ein Monheimer Autofahrer vor drei Jahren einem Spaziergänger mit freilaufendem Hund begegnet. Jetzt saß der 45-Jährige in einer Berufungsverhandlung auf der Anklagebank in Wuppertal und wäre beinahe seinen Führerschein losgeworden. Denn der Hundehalter hatte ihn wegen Körperverletzung und Unfallflucht angezeigt.
Monheim/Wuppertal Monheimer steht wegen Feldweg-Fahrt vor Gericht
Monheim/Wuppertal. · Ein Autofahrer musste sich wegen vermeintlich gefährlicher Körperverletzung und Verlassens eines Unfallorts anzeigen. Der Kläger gilt als Querulant.
04.09.2020
, 06:00 Uhr