Monheim/Wuppertal Monheimer steht wegen Feldweg-Fahrt vor Gericht

Monheim/Wuppertal. · Ein Autofahrer musste sich wegen vermeintlich gefährlicher Körperverletzung und Verlassens eines Unfallorts anzeigen. Der Kläger gilt als Querulant.

Das Wuppertaler Berufungsgericht empfahl die Einstellung des Verfahrens gegen eine Zahlung von 400 Euro an die Verkehrswacht.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Auf dem Weg zu einem Pferdehof in Erkrath war ein Monheimer Autofahrer vor drei Jahren einem Spaziergänger mit freilaufendem Hund begegnet. Jetzt saß der 45-Jährige in einer Berufungsverhandlung auf der Anklagebank in Wuppertal und wäre beinahe seinen Führerschein losgeworden. Denn der Hundehalter hatte ihn wegen Körperverletzung und Unfallflucht angezeigt.