Langenfeld Kinder dürfen bei Rechte- und Schutzkonzepten mitreden

Langenfeld · Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erweitert die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten von Kindern gerade aus belasteten Familien ganz erheblich. Die Stadt Langenfeld berät Kitas, Grundschulen und Einrichtungen.

Kitas müssen nach dem Landeskinderschutzgesetz ein Rechte- und Kinderschutzkonzept erstellen.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gilt in NRW ein besserer Schutz gegen sexuelle Übergriffe und Missbrauch, mehr Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten vor allem für Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien und ein umfassender Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien und eine inklusive Öffnung aller Angebote vor Ort.