Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gilt in NRW ein besserer Schutz gegen sexuelle Übergriffe und Missbrauch, mehr Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten vor allem für Kinder und Jugendliche aus belasteten Familien und ein umfassender Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien und eine inklusive Öffnung aller Angebote vor Ort.
Langenfeld Kinder dürfen bei Rechte- und Schutzkonzepten mitreden
Langenfeld · Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz erweitert die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten von Kindern gerade aus belasteten Familien ganz erheblich. Die Stadt Langenfeld berät Kitas, Grundschulen und Einrichtungen.
07.11.2023
, 06:00 Uhr