Grundsteuer in Langenfeld Bürgermeister Schneider – Land treibt Städte in den Ruin

Langenfeld · Egal, welchen Hebesatz die Stadt Langenfeld bei der Grundsteuer B erhebt, der Weg wird konfliktträchtig sein. Grundproblem sind die durch den Immobilienboom nunmehr viel höher bewerteten Wohngrundstücke. Auch die Option, bei Hebesätzen nutzungsabhängig zu differenzieren, werde zu vielen Klagen führen, fürchtet der Bürgermeister.

Die Stadt Langenfeld fürchtet eine Klagewelle, weil das Bundesmodell eine Unwucht zwischen Nichtwohngrundstücken und (hoch besteuerten) Wohngrundstücken mit sich bringt.

Foto: dpa/Jens Büttner

Die Grundsteuerreform könnte jetzt ein Fall für den Scheidungsanwalt werden. Als „vollkommen zerrüttet“ bezeichnet Bürgermeister Frank Schneider nämlich das Verhältnis zwischen dem Land NRW und den Städten und Kommunen. Grund ist der jüngste Gesetzesentwurf zur Anpassung der Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. „Nach fünf Jahren der Untätigkeit legt die Landesregierung diese Umsetzung nun kurz vor knapp den Kommunen als faules Ei ins Nest“, so Schneider.