Langenfeld und Monheim gelten als „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“. Unter anderem auf diese beiden Städte will die schwarz-grüne Landesregierung jetzt die Mietpreisbremse ausweiten. Diese besagt, dass bei Neuvermietung einer Wohnung die Miete zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Sie schließt auch eine Kappungsgrenze ein, wonach die Nettokaltmiete in drei Jahren maximal um 15 Prozent steigen darf. Überdies gilt eine Kündigungssperrfrist, die Mieter einer Wohnung vor einer Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer schützt.
Ab März in Langenfeld und Monheim „Die Mietpreisbremse setzt falsche Anreize“
Langenfeld · Bürgermeister Daniel Zimmermann will die Mietpreisbremse für Monheim eventuell gerichtlich prüfen lassen. Der Mieterbund begrüßt sie. Warum Haus und Grund sie für schädlich und rechtswidrig hält.
28.01.2025
, 06:00 Uhr