Bau- und Verkehrsausschuss Langenfeld BGL-Antrag zur umfassenden Überprüfung der Barrierefreiheit abgelehnt

Langenfeld · Die Bürgergemeinschaft Langenfeld wollte die Verwaltung beauftragen, dass in der Stadt die Barrierefreiheit überprüft und ein Handlungskonzept vorgelegt wird. Warum der Antrag abgelehnt wurde.

Sandrina Butzke ist oft im Rollstuhl unterwegs. An der Poststraße hat selbst der neue Bürgersteig keine Absenkung.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

In der vergangenen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses der Stadt Langenfeld war auch die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein Thema, da dies von grundlegender Bedeutung für die Teilhabe aller Bürger am gesellschaftlichen Leben ist, so stand es in einem Antrag der Bürgergemeinschaft Langenfeld (BGL). Weiter wurde ausgeführt, dass insbesondere die Barrierefreiheit von Fuß- und Gehwegen sowie Straßenquerungen eine zentrale Rolle für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, ältere Menschen, Eltern mit Kinderwagen und Personen mit temporären Beeinträchtigungen ist. In dem Antrag bezog sich die BGL auch auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Behindertengleichgestellungsgesetz, in denen Kommunen verpflichtet sind, Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens sicherzustellen. „Angesichts dieser Punkte ist es dringend erforderlich, eine umfassende Überprüfung der Barrierefreiheit städtischer fuß- und Gehwege, Straßenquerungen und Behindertenparkplätze durchzuführen“, forderte die BGL und wollte, dass die Ergebnisse der Prüfung sowie das Handlungskonzept dem Ausschuss bis zum ersten Quartal 2025 vorgelegt würde.