Wegen hoher Energiekosten und steigender Inflation plant der Staat Entlastungen für die Bürger. Seit dem 26. Oktober 2022 bietet er zusätzlich Betrieben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten bis Ende 2024 unmittelbar eine bis zu 3000 Euro steuer- und sozialabgabenfreie „Inflationsausgleichsprämie“ zu zahlen. Diese Möglichkeit stößt nicht nur auf Begeisterung. Es gibt Firmen, die wegen der Coronafolgen und der eigenen höheren Energiekosten „keinen finanziellen Spielraum für freiwillige Leistungen sehen“, so Andreas Ehlert, Präsident der Handwerker NRW. Viele Beschäftigte erkennen erst auf den zweiten Blick: Die Leistung ist freiwillig, und es müssen nicht die vollen 3000 Euro sein. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch, allerdings muss der Gleichbehandlungsgrundsatz eingehalten werden. Wir haben uns vor Ort umgehört:
Inflationsausgleich - Wer bekommt wie viel? Firmen gehen unterschiedlich mit dem Inflationsausgleich um
Langenfeld/Monheim · Steuerberater Frank Jeske warnt davor, einfach das Weihnachtsgeld oder eine schon fest zugesagte Lohnerhöhung zur Inflationsausgleichsprämie umzudichten. Sie muss zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden.
29.11.2022
, 06:00 Uhr