Die Langenfelder Denkmalschützer Silke Ihne, Sebastian Voß und Stephan Anhalt, Leiter des Referats Denkmalschutz und Stadtplanung, sehen den Änderungen des Denkmalschutzgesetzes zum 1. Juni gelassen entgegen. Das neue Gesetz beschneidet die Einflussnahme der Denkmalpflegeämtern der Landschaftsverbände Rheinland (LVR). Die konnten bislang unter anderem selbst Anträge auf Unterschutzstellung eines Areals stellen. Das fällt nun weg. Auch das „Benehmen“ zwischen der kommunalen Unteren Denkmalbehörde mit dem Denkmalpflegeamt, also die Einigung zwischen den beiden Parteien auf fachlicher Ebene, wird durch die Anhörung der LVR-Meinung ersetzt. Das bedeutet, dass die Entscheidung über ein Denkmal allein auf der kommunalen Ebene gefällt wird.
Langenfelder Denkmalschutz will pragmatisch mit Eigentümern zusammenarbeiten Leben in alten Gemäuern ist nicht einfach
Langenfeld · Rund 80 Denkmäler gibt es in Langenfeld, davon sind fünf Bodendenkmäler. Das Leben in alten Gemäuern ist allerdings nicht immer einfach, es gibt zahlreiche Einschränkungen. Am 1. Juni tritt das neue Denkmalschutzgesetz in Kraft.
29.04.2022
, 06:00 Uhr