Prävention und Vernetzung Kinderschutzgesetz als Herausforderung

Monheim · Das Landeskinderschutzgesetz legt Verfahrensstandards in Jugendämtern fest, fordert aber nicht flächendeckend Schutzkonzepte. 

Simone Feldmann muss im Jugendamt neue Standards einführen.

Foto: Matzerath, Ralph (rm)/Matzerath, Ralph (rm-)

Als unmittelbare Konsequenz der Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Lüdge, Münster und Bergisch Gladbach hat der Landtag im Mai das Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Es legt den Fokus auf die Arbeit der Jugendämter und schreibt ihnen bei Kindeswohlgefährdungen fachliche Mindeststandards vor, die in einer Empfehlung des Landesjugendamtes festgehalten sind.