Monheim Corona-Schutzmaßnahmen Kritik an FFP2-Maskenpflicht für Bewohner in Pflegeheimen

Monheim · Hätte das Land nicht Auslegungshinweise für das Bundesinfektionsschutzgesetz ausgegeben, müssten die Bewohner von Pflegeheimen nahezu den ganzen Tag eine FFP2-Maske tragen. Dabei sind die durch die Impfung gut geschützt.

Pflegedienstleiterin Michaela Kulik und Christel Schwinn (v. l.) vom Diakoniezentrum mit FFP2-Masken.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

(elm) Seit dem 1. Oktober müssen Bewohner von Pflegeheimen grundsätzlich eine FFP2-Maske tragen, außer in den „für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten.“ Dies schreibt das Bundesinfektionsschutzgesetz vor. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sich mit Vertretern der Pflegekassen und -verbände auf diese strenge Vorschrift geeinigt, „um die Sterblichkeit in den Einrichtungen dramatisch abzusenken“. Wenn alle Maßnahmen, wie etwa auch die vierte Impfung und auch die schnelle Nutzung des Medikamentes Paxlovid umgesetzt würden, „wären die Bewohner viel sicherer und besser geschützt sind als in der Vergangenheit“, erklärte er in einer Pressekonferenz am 6. Oktober.