Die Stadt Monheim verwehrt ihrem Bürger Jörg Baade die Akteneinsicht in die Untersuchungen zu den städtischen Geldanlagen bei der Greensill Bank AG. Sie beruft sich auf § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), wonach ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen sei, „soweit und solange das Bekanntwerden.....die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften beeinträchtigen würde“. Sie verweist dabei nicht auf die der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorliegende Anzeige gegen Bürgermeister Zimmermann, sondern auf ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeitende der Greensill Bank bei der Staatsanwaltschaft Bremen wegen unrichtiger Darstellung im Jahresabschluss.
Monheim Millionenverlust Greensill-Akten unter Verschluss
Monheim · Stadt beruft sich auf Ermittlungen der Bremer Staatsanwaltschaft gegen Greensill. Datenschutzbeauftragte übt Kritik.
09.03.2022
, 06:00 Uhr