Abwassergebühren im Visier der Richter Abwasser-Urteil: Bürger könnten gezahlte Beiträge zurückfordern

Langenfeld/Monheim · Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster untersagt die Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes über einen Zeitraum von 50 Jahren. Das führt zu erhöhten Abwassergebühren. Widerspruch gegen Bescheide sind noch möglich.

 Auch in Monheim wird viel an Kanälen gearbeitet.

Auch in Monheim wird viel an Kanälen gearbeitet.

Foto: Matzerath, Ralph (rm-)

Der Streit um die Abwassergebühren in den NRW-Kommunen geht in eine neue Runde. Das Oberverwaltungsgericht Münster kippt eine für die Kommunen bislang rechtssichere Verzinsungsregelung. Danach durften die 441 Kommunen im Land die kalkulatorischen Zinsen aus dem Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre in die Gebührenabgaben einfließen lassen.