Streit um Holzpavillon in Monheim Gericht weist Einspruch der Stadt gegen Betriebsverbot zurück

Monheim · Die Stadt Monheim hatte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Widerspruch eingelegt. Das hatte weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Nachbarn gefordert.

„Schon im Ansatz“ genüge das Vorbringen der Beklagten nicht den Anforderungen, eine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zuzulassen. Mit deutlichen Worten weist das Oberverwaltungsgericht Münster den Einspruch der Stadt Monheim zurück. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte im November 2023 der Stadt Monheim „untersagt, die Schutzhütte am Knipprather Wald zu betreiben, bis sie gewährleisten könne, dass „eine ungewollte Nutzung nach 20 Uhr im Sommer und bei Einbruch der Dunkelheit“ nicht mehr stattfinde. Schon seit fünf Jahren währt der Kampf eines Anwohnerpaares gegen den hölzernen Pavillon, den die Stadt am Eingang zum Knipprather Wald hat errichten lassen.