(gut) An diesem Mittwoch entscheidet der Monheimer Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Fertigstellung Schulgelände Krischerstraße“. Oder – wie es Bürgermeister Daniel Zimmermann (Peto) wörtlich auf die Tagesordnung hat setzen lassen – über dessen „Unzulässigkeit“. Denn der Verwaltungschef ist wie die Peto-Ratsmehrheit der Meinung, dass sich eine Weiterbefassung mit dem Begehren, für das mehr als 3700 Monheimer gültig unterschrieben haben, erübrigt. Als Gründe nennt die Ratsmehrheit vor allem formal-handwerkliche Mängel. Politisch attackiert sie Initiatoren und Unterstützer des Bürgerbegehrens, darunter die komplette Ratsopposition aus CDU, Grünen, SPD und FDP, als angebliche „Anti-Flüchtlings-Bewegung“. Richtig ist, dass sich das Begehren gegen die bevorstehende Zweckentfremdung von Schulcontainern für die jahrelange Unterbringung von bis zu 80 Flüchtlingen richtet. Richtig ist aber auch, dass die Initiatoren seit Beginn des Streits mit dem Ratsbeschluss vom 20. September versichern, nichts gegen die Unterbringung von Flüchtlingen in Monheim zu haben. Ihr Unmut richtet sich vielmehr gegen die Einquartierung auf einem beengten Grundschulgelände, dessen spätestens für 2023 versprochene Fertigstellung sich auf diese Weise immer weiter hinauszögert.
Asyl-Container auf Schulgelände Team Bürgerbegehren sammelt Spenden für Klage gegen die Stadt Monheim
Monheim · Am Mittwoch entscheidet der Stadtrat im Streitfall Asylcontainer auf Grundschulgelände. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens bereiten eine Klage vor, um ihr Recht gegen die Stadt Monheim durchzusetzen.
20.03.2024
, 06:00 Uhr