Schluss mit den Ausreden: Ab dem 1. Januar 2024 gilt in Nordrhein-Westfalen eine Novelle der Landesbauordnung, in der Schottergärten ganz genau definiert ist. Erstmals werden Schotterungen und Kunstrasen explizit als nicht zulässige Gartengestaltung benannt. Das gilt sowohl für Neuanlagen, als auch für bereits bestehende Gestaltung von Grundstücken. Das Nichteinhalten kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Klimaschutz in Mettmann „Gegen Gärten des Grauens vorgehen“
Mettmann · NRW definiert in einer Novelle der Landesbauordnung, was ein verbotener Schottergarten ist. Der BUND Mettmann sagt, nun müsse auch die Stadt gegen „Gärten des Grauens“ vorgehen. Und vor der eigenen Haustür anfangen.
08.12.2023
, 06:00 Uhr