(seg) Die viel diskutierte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ ist in Kraft: Seit Mitte März müssen Einrichtungen ihre nicht-geimpften Mitarbeiter beim Kreisgesundheitsamt melden. Die befürchtete Kündigungswelle ist ausgeblieben, doch der bürokratische Aufwand sei enorm, berichten die Einrichtungen.
Pandemie im Kreis Mettmann Erwartete Kündigungswelle bleibt aus
Mettmann/Wülfrath/Erkrath · Umfrage bei Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen: Viele sind komplett immunisiert. Kritik an der Bürokratie.
31.03.2022
, 06:00 Uhr