Ab dem 15. März gilt die Impfpflicht für alle Mitarbeitenden in Pflegeberufen – wie viele Personen sind von dieser Regelung im Kreis Mettmann betroffen?
Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht „Bei Verstößen muss mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro gerechnet werden“
Mettmann · Der Sozialdezernent des Kreises erklärt, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15. März kontrolliert wird.
14.03.2022
, 06:00 Uhr