Kontrolle der einrichtungsbezogenen Impfpflicht „Bei Verstößen muss mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro gerechnet werden“

Mettmann · Der Sozialdezernent des Kreises erklärt, wie die einrichtungsbezogene Impfpflicht ab 15. März kontrolliert wird.

Kreisgesundheitsdezernent Marcus Kowalczyk.

Foto: Achim Blazy (abz)

Ab dem 15. März gilt die Impfpflicht für alle Mitarbeitenden in Pflegeberufen – wie viele Personen sind von dieser Regelung im Kreis Mettmann betroffen?