Heizen in Mettmann NRW-Datenschützerin schaltet sich in Fernwärme-Streit ein

Mettmann · Darf die Stadt den Bürgern Informationen verweigern? Nicht mal eben so, warnt die NRW-Datenschützerin. Die Fernwärmerebellen vom Laubacher Feld wollten die Verträge zwischen Mettmann und dem Versorger einsehen.

Ringt im Namen einer Gruppe von Kritikern mit der Rhenag und der Stadt: Ralf Noetzelis.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz, Bettina Hell, prüft zurzeit, ob die Stadt Mettmann gegen das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verstoßen hat. Dabei geht es um den seit mindestens neun Monaten andauernden Streit zwischen der Stadt und den Fernwärmerebellen vom Laubacher Feld, die Einsicht in die Verträge zwischen Mettmann und dem Versorgungsunternehmen Rhenag verlangen. Da Rhenag eine Verletzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen befürchtet, hatte die Stadt Mettmann am 8. November 2023 dem Wunsch der Bürger eine Absage erteilt. Diese hatten daraufhin die NRW-Datenschützerin eingeschaltet. Bettina Hell fungiert als Obfrau in solchen Fällen. Nach Auskunft eines Behördensprechers gibt es 300 bis 400 solcher Hilfe-Ersuchen pro Jahr. Der Redaktion liegt das Schreiben vor, mit dem Bettina Hell die Stadt um umfassende Auskünfte zu den Hintergründen bittet (Aktenzeichen: 14.209.2.3.2.10-8022/23). Es ist verbunden mit dem Hinweis, dass es sich der städtische Justiziar Richard Bley offenbar bislang zu einfach gemacht hat. Die Ablehnung eines Informationszugangs müssen den Bürgern gegenüber ausreichend begründet werden, heißt es in dem Schreiben der Datenschützerin. Eine bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts genüge dieser Anforderung nicht. Und wörtlich: „Immerhin kann es sein, dass der ablehnende Bescheid unzulässig in das Recht auf Information eingreift.“ Nun also muss Bley der NRW-Behörde die Gründe umfassend darlegen, warum den Fernwärmekunden in Mettmann-West die gewünschte Akteneinsicht verwehrt wird.