Justiz in Mettmann Bewährungsstrafe nach Körperverletzung

Mettmann · Nach Gewalttaten gegen eine Frau kann ein Angeklagter glaubhaft machen : „Ich habe mich geändert.“

Letzte Chance für einen Mettmanner, sein Leben zu ändern: Berufungsrichter bestätigten eine Bewährungsstrafe.

Foto: dpa/Boris Roessler

(magu) Die Sünden der Vergangenheit holten den Angeklagten im Gerichtssaal wieder ein: Vor beinahe zwei Jahren war der Mettmanner gegenüber seiner Lebensgefährtin mehrfach handgreiflich geworden. Meist ging es ums Geld und den Unterhalt für die gemeinsame Tochter. Einmal soll der 37-Jährige die Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihr vorher verboten haben, ohne ihn „feiern zu gehen“. Dazu soll er sie auch noch dazu gedrängt haben, mit dem Zug nach Holland zu fahren, um ihm Marihuana zu besorgen. Er selbst stand damals unter Bewährung; ihm hätte die Haft gedroht.