Gesundheit im Kreis Mettmann Wenn die Masernimpfung fehlt

Kreis Mettmann · Die Masernimpfpflicht wird von den meisten Eltern ernst genommen. Doch es gibt auch Verweigerer. Das Kreisgesundheitsamt führt zurzeit 75 Verfahren und hat bereits Bußgelder verhängt.

Im Alter von acht Wochen wird ein Junge gegen Masern geimpft. Am Ende des zweiten Lebensjahrs müssen durch die Eltern zwei Schutzimpfungen nachgewiesen werden können.

Foto: dpa/Jörg Carstensen

Kinder unter fünf und Erwachsene über 20 müssen bei Masernerkrankungen mit schweren Komplikationen rechnen. Besonders schwer und bisweilen tödlich können Masern bei Patienten mit einer Immunschwäche verlaufen. Deshalb lässt diese Nachricht aufhorchen: Im Zuständigkeitsbereich des Kreisgesundheitsamtes Mettmann laufen zurzeit 75 Verfahren, weil Personen trotz mehrmaliger Aufforderung keine Impfnachweise vorgelegt haben.