Nach der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland sind Regeln für den Straßenverkehr festgelegt worden. Es ist ein gesetzlicher Grenzwert für Tetrahydrocannabinol (THC), also den berauschenden Wirkstoff in der Cannabispflanze festgelegt worden. Dieser Grenzwert liegt bei 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blut – und von vielen als Äquivalent zur 0,5 Promille-Marke für Alkohol angesehen. Spätestens bei Überschreiten der Grenzwerte ist das sichere Führen von Fahrzeugen nicht mehr hinreichen gewährleistet. Apotheker aus Mettmann, Ratingen und Velbert machen allerdings auf einen weiteren Punkt aufmerksam: Es gibt gefährliche Wechselwirkungen beim Konsum von Cannabis und der gleichzeitigen Einnahme von Medikamenten. „Diese Kombination kann sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken“, warnt Inge Funke, Sprecherin der Apotheken in Mettmann, Ratingen und Velbert.
Sicherheit im Straßenverkehr im Kreis Mettmann Gefährliche Wechselwirkungen zwischen Cannabis und Medikamenten
Kreis Mettmann · Apotheker aus dem Kreis Mettmann warnen: Wirkstoffe des Rauschgifts beeinträchtigen die Wirkung zahlreicher Medikamente. Das kann zu Problemen beim Autofahren führen.
17.09.2024
, 06:00 Uhr