Grundsteuerreform verschiebt die Steuerlasten zu Gunsten des Gewerbes Häuslebauer und Mieter sind die Verlierer

Kreis Mettmann · Den Ärger werden die Kommunalpolitiker abbekommen – spätestens Mitte September 2025 bei der Kommunalwahl. Denn die neue Grundsteuer belastet jene, die ohnehin gebeutelt sind.

Siedlung in Mettmann-West: Wohneigentümer werden mit der neuen Grundsteuer stärker als bisher zur Kasse gebeten.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Für einen holprigen Start in das Kommunalwahljahr 2025 sorgt die Umstellung der Grundsteuer. Die höchstrichterlich angeordnete Neuberechnung stellt die Kommunen vor Entscheidungsprobleme. Denn die neuen Messzahlen begünstigen gewerblich genutzte Immobilien und Grundstücke und benachteiligt Ein- und Zwei-Familien-Häuser. Dies hat – neben anderen – der Bund der Steuerzahler herausgearbeitet und unterstützt klagewillige Häuslebauer. Um die Schieflage der Reform abzufangen, hat das Land Nordrhein-Westfalen erstmalig die Gelegenheit geschaffen, gewerblich und zum Wohnen genutzte Liegenschaften unterschiedlich zu besteuern. Dafür sollen „differenzierte Grundsteuer-Hebesätze“ sorgen. Ob diese angewendet werden, sollen die Kommunen entscheiden. In Mettmann schlägt die Verwaltung vor, bei einem einheitlichen Hebesatz zu bleiben. In Erkrath hat sich eine knappe politische Mehrheit dafür entscheiden, differenzierte Hebesätze einzuführen. In Wülfrath wurde die Problematik bislang diskutiert, eine Entscheidung steht noch aus