Insektenschutzgesetz hat Folgen in Mettmann und Wülfrath Neues Biotop-Gesetz sorgt für Unmut

Kreis Mettmann. · Neues vom Kabinett beschlossenes Paket zum Insektenschutz heißt: Millionen Hektar können nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden.

Landwirt Bernd Kneer (re.) mit Kollegen bei einer Blühsamenverteilung. Unter dem Motto „NRW blüht auf“ verteilte die Landwirte das Material, aus denen blühende Wiesen als reich gedeckter Tisch für Insekten entsteht.

Foto: Valeska von Dolega

Tagelang protestierten Landwirte bundesweit gegen das vom Bund geplante Insektenschutzpaket, organisierten Mahnwachen vor Ministerien in Berlin. Ungeachtet der Kritik beschloss das Kabinett das Paket. Der Entwurf des Insektenschutzgesetzes sieht vor, mehr Biotope unter Schutz zu stellen: Künftig sollen auch artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern gesetzlich geschützt werden. Ebenso soll die Lichtverschmutzung als Gefahr für nachtaktive Insekten minimiert werden. Das Paket sieht außerdem eine Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vor. Glyphosat etwa soll nur noch in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden. Von 2024 an ist es verboten. In Schutzgebieten soll auch der Einsatz zahlreicher anderer Pflanzenschutzmittel verboten werden. Auch an Gewässerrändern gelten künftig Pestizid-Einsatzverbote.