Justiz in Mettmann Mettmanner wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt

METTMANN/WUPPERTAL · Der 47-Jährige muss für 18 Monate in Haft. Er gilt als vermindert schuldfähig, weil bei ihm 3,5 Promille Alkohol im Blut nachgewiesen wurden.

Im Landgericht Wuppertal wurde ein 47-jähriger Mettmanner wegen fahrlässiger Brandstifgung zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Im Prozess gegen den Mettmanner, in dessen damaliger Wohnung in Remscheid es im vergangenen April gebrannt hatte, wurde nun das Urteil verkündet: Der 47-Jährige muss wegen fahrlässiger Brandstiftung für 18 Monate in Haft. Er gilt als vermindert schuldfähig, noch in der Brandnacht waren bei ihm 3,5 Promille festgestellt worden.