Kreis mettmann Diese Einschränkungen gelten bald

Kreis Mettmann. · Um Corona einzudämmen, sind neue Einschränkungen beschlossen worden.

Die Zahl der Corona-Fälle steigt weiter an.

Foto: dpa/Jens Büttner

(Red) Die Bundesregierung hat angesichts steigender Infektionszahlen die Reißleine gezogen und einen Lockdown in vielen Bereichen des Alltags angekündigt. Das Leben in den Städten wird eingeschränkt.

Darf ich mich noch mit Freunden, die ich auf der Straße treffe, unterhalten?

Jein. Nur noch Angehörige des eigenen und eines weiteren Hausstandes sollen sich laut Bundesregierung gemeinsam in der Öffentlichkeit aufhalten dürfen. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden sanktioniert werden. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien angesichts der ernsten Lage inakzeptabel.

Kann ich weiter
in der Stadt einkaufen?

Ja, der Einzelhandel bleibt weiter geöffnet. Auch die Wochenmärkte können stattfinden, müssen aber natürlich mit Maske besucht werden.

Kann ich weiter essen oder abends ein Bier trinken gehen?

Restaurants und Gaststätten müssen schließen. Aber sie dürfen Essen für Zuhause verkaufen, ausgeben und/oder liefern. Es wird befürchtet, dass einige Gastronomen wegen des zweiten Lockdowns aufgeben ­müssen.

Welche Auswirkungen hat
der Lockdown auf Schulen?

Schulen und Kitas sollen weiterhin unter den bekannten Hygienemaßnahmen geöffnet bleiben. Allerdings müssen auch Hallenbäder schließen. Das hat Auswirkungen auf das Schulschwimmen, das wahrscheinlich ausfallen wird.

Finden noch kulturelle Veranstaltungen statt?

Kultur- und Sportstätten sollen komplett geschlossen werden. Die ersten Absagen ließen gestern nicht lange auf sich warten. „Ich muss leider die Veranstaltung ,Det war ihr Milljöh’, die für Freitag in der Awo vorgesehen war, absagen“, informierte gestern Peter Zwilling von der Arbeiterwohlfahrt Wülfrath. Sobald die Möglichkeit bestehe, werde der Abend mit Berliner Liedern nachgeholt, wie übrigens alle Kulturveranstaltungen, die in diesem Jahr ausgefallen sind, unterstreicht Zwilling.

Gibt es noch größere Veranstaltungen unter
freiem Himmel, die
stattfinden dürfen?

Nein, genau das ist vorerst untersagt, weil keine größeren Menschenansammlungen entstehen sollen. So hat auch der Handwerkerkreis Erkrath sein beliebtes Lichterdorf an der Bahnstraße abgesagt. Zum ersten Adventswochenende soll die Bahnstraße aber wieder im weihnachtlichen Glanz der Lichterketten erstrahlen. Da auch das Einschalten am 27. November nur in kleinem Kreis und ohne Glühwein-Ausschank stattfinden kann, will der Handwerkerkreis es in einem Video festhalten und auf seine Facebook-Seite stellen.