Wohnmobile blockieren Parkflächen in Mettmann Süd Konzept gegen rollende Immobilien gesucht

Mettmann · Der Schlüssel zu Mobilität und Abenteuer? Von wegen! In Mettmann Süd beschweren sich Anwohner darüber, dass Wohnmobile dauerhaft die Parkflächen blockieren. Nun soll nach Lösungen für dieses Problem gesucht werden.

Keine Momentaufnahme, sondern Dauerzustand auf der Haydnstraße: Wohnmobile blockieren die Parkflächen links und rechts der Wohnstraße.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Diese Momentaufnahme stammt von der Haydnstraße in Mettmann Süd: Dicke weiße Kästen parken links und rechts am Fahrbahnrand. Teilweise ragen die Wohnmobile in die Fahrbahn hinein. Weil die Fahrzeuge so hoch sind, können Autofahrer Menschen erst im letzten Moment erkennen, die versuchen, zwischen den Wohnmobilen über die Straße zu kommen. Kinder sind noch schlechter zu erkennen als zwischen normalen Autos. Und Anwohner mit normalen Pkw finden in ihrer Straße keinen Parkplatz mehr. Denn außerhalb der Urlaubszeit sind die Wohnmobile alles andere als mobil: Die Camper-Trutzburgen aus Sperrholz und Plaste verstopfen die regulären Parkplätze auf der Haydnstraße und der Mozartstraße. Deshalb zog die CDU mit einer Protestfanfare in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität. Die Christdemokraten hatten zwei Forderungen: Zum einen sollten die Parkplätze entlang von Mozart- und Haydnstraße per Verkehrsschild ausschließlich für Pkw und Motorräder freigegeben werden. Wohnmobil-Besitzer müssten ihre Kästen dann anderswo parken. Und: Die Verwaltung möge prüfen, ob der Parkplatz außerhalb der Saison in eine Abstellfläche für Wohnmobile verwandelt werden kann. Gegen eine Mietgebühr, versteht sich. In ihrer Antwort schüttelte die Verwaltung zwei Mal mit dem Kopf –zeigte sich dann aber offen dafür, das Problem für ganz Mettmann anzugehen. Die Gesetzeskeule gegen Wohnmobile zu schwingen, die Wohnstraßen zuparken, sei nicht mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar, hieß es. Dort liegt die Grenze bei Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen sowie Kraftfahrzeuganhängern über zwei Tonnen Gesamtgewicht. Das Parken von derart großen Fahrzeugen innerhalb geschlossener Ortschaften in Wohngebieten sei werktags in der Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen untersagt. Das Problem: Das normale Wohnmobil ist zwar hoch und breit und um die sechs Meter oder mehr lang – kommt aber nur in Ausnahmefällen auf ein solches Gesamtgewicht. Alle anderen Verkehrsarten würden vom Gesetzgeber als ortsüblich für Wohngebiete betrachtet und seien als solche im öffentlichen Verkehrsraum nicht auszuschließen. Mehr noch: Wer ein Parken verboten Schild mit dem Zusatz „Wohnmobile müssen leider draußen bleiben“ aufhänge, verstoße gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.