Politik in Mettmann Keine Mehrheit für differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer

Mettmann · Die Stadt hat sich bei der Grundsteuer entschieden. Warum sich die SPD bei der Abstimmung enthielt.

Für eine einheitliche Grundsteuer hat sich der Rat der Stadt Mettmann entschieden.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

(elk) Für differenzierte Hebesätze haben Erkrath und Wülfrath entschieden, in Mettmann wagt man diesen Schritt, wie erwartet nicht, letztendlich aus rechtlichen Gründen: Der Rat der Stadt hat am Dienstag die Grundsteuer auf den Weg gebracht. Die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) werden von 290 auf 499 Prozent erhöht. Für Grundstücke (Grundsteuer B) erhöht sich der Hebesatz von 770 auf 932 Prozent. Der Gewerbesteuersatz soll bei 510 Prozent bleiben. Die neue Satzung wird mit Beginn des Kalenderjahres 2025 in Kraft treten. Die Stadt rechnet mit einem Grundsteuerertrag (B) in Höhe von 13,15 Millionen Euro.