Geflüchtete in Mettmann Muss die Stadt für die Traglufthalle zahlen?

Mettmann · Im Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht Wuppertal liegt nun das Gutachten zu der Traglufthalle vor, in der eigentlich Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht werden sollen. Vermieter und Stadt fühlen sich bestätigt.

Blick in die Traglufthalle, die komplett eingerichtet war, aber nie für Geflüchtete genutzt wurde.

Foto: Paranet

Der Gutachter hat geschrieben. Im Beweissicherungsverfahren zur Traglufthalle für Geflüchtete Auf dem Pfennig geht es um die Frage, ob die Halle sowohl im Sommer als auch im Winter geeignet war, um dort Menschen unterzubringen. Im Streit um die noch ausstehenden Zahlungen sieht sich der Vermieter der Halle, Paranet Deutschland GmbH, jetzt „voll bestätigt“. Wörtlich teilt Paranet mit: „In dem nun vorliegenden Gutachten heißt es, ‚die Traglufthalle ist geeignet, Menschen als Notunterkunft entsprechend zu beherbergen.‘“