Mettmanner Altenpfleger muss sich vor Gericht verantworten Mettmanner Pfleger muss wohl in Haft

METTMANN/WUPPERTAL · 28-Jähriger wurde wegen zweier Betrugstaten verurteilt und legte Berufung ein. Doch es gibt ein weiteres Urteil wegen Übergriffen auf Bewohner.

Beim Berufungsprozess eines Mettmanner Pflegers kamen neuen Taten des Mannes zutage.

Foto: David-Wolfgang Ebener

Eigentlich waren es „nur“ zwei Betrugstaten, um die es hätte gehen sollen im Berufungsprozess gegen einen 28-jährigen Mettmanner, der dafür zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war.