Eigentlich waren es „nur“ zwei Betrugstaten, um die es hätte gehen sollen im Berufungsprozess gegen einen 28-jährigen Mettmanner, der dafür zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war.
Mettmanner Altenpfleger muss sich vor Gericht verantworten Mettmanner Pfleger muss wohl in Haft
METTMANN/WUPPERTAL · 28-Jähriger wurde wegen zweier Betrugstaten verurteilt und legte Berufung ein. Doch es gibt ein weiteres Urteil wegen Übergriffen auf Bewohner.
29.08.2022
, 06:00 Uhr