„Mehrklassenbildung“ – dieses Wort bestimmte monatelang die Diskussion in Mettmann. Es ging um das Heinrich-Heine-Gymnasium mit 157, für die fünfte Klasse angemeldeten Kindern. Um alle Kinder aufnehmen zu können, hätte das HHG nicht mit vier, sondern mit fünf fünften Klassen ins Schuljahr 2024/25 starten müssen. Nachdem die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf diese Klage der Stadt gegen die Bezirksregierung Düsseldorf abgewiesen hatte, schien der Streitfall – unter Tränen und mit einer Auslosung der abzuweisenden Kinder beendet. Irrtum! Es gab eine weitere Wendung. Fünf Elternpaare und Solo-Sorgeberechtigte legten Widerspruch ein. Und bekamen Recht. Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf nennt einen „Verfahrensfehler“ als Grund dafür: Es habe sich eine unzulässige Anmeldung im Lostopf befunden. Laut Auskunft der Bezirksregierung habe es sich um ein Kind gehandelt, dessen Eltern nach Mettmann umgezogen seien. Es sei nach Ablauf des Anmeldezeitraums angemeldet worden. Der Name dieses Kindes hätte aber nicht in die Lostrommel geworfen werden dürfen. Das ist offenbar auch dem Vertreter der Bezirksregierung nicht aufgefallen, die von HHG-Schulleiter Hanno Grannemann ausdrücklich zur Auslosung hinzugebeten worden war.
Noch eine Wendung bei der Mehrklassenbildung am HHG Verfahrensfehler bei der Auslosung abzulehnender Kinder
Mettmann · Wochen- und monatelang ging es hin und her. Dann setzte das Verwaltungsgericht ein Stoppsignal für die Mehrklassenbildung am Heinrich-Heine-Gymnasium. Doch damit war die Geschichte noch nicht zu Ende.
07.09.2024
, 06:00 Uhr