Mehrklassenbildung am Heinrich-Heine-Gymnasium in Mettmann Gerichtsurteil auf Basis alter Zahlen?

Mettmann · Eine Bürgermeisterin, die nicht die Urteilsbegründung analysieren, sondern Fakten schaffen will. Und Fakten, die gegen das Urteil sprechen. Die Mehrklassenbildung am HHG ist noch nicht vom Tisch.

Einfach zu erfolgreich beim „Tag der offenen Tür“ (hier ein Bild aus dem Jahr 2022): Das Heinrich-Heine-Gymnasium ringt um die Bildung einer zusätzlichen fünften Klasse.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Am frühen Dienstagabend informierte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann Mettmanns Fraktionsvorsitzende, das Verwaltungsgericht habe eine Nachricht zur gewünschten Mehrklassenbildung am Heinrich-Heine-Gymnasium veröffentlicht, dass „der 5. Zug abgelehnt wurde. Das Urteil liegt uns noch nicht vor.“ Normalerweise würde eine Klägerin auf die schriftliche Urteilsbegründung warten, den eigenen Anwalt die Aussicht auf eine Berufung begutachten lassen – und sich danach mit einer Bewertung melden.