So wie in dem Metzkausener Vorgarten auf diesem Foto müsste es eigentlich überall aussehen. Denn für Schotter-, Kies- oder Steingärten des Grauens lässt die Landesbauordnung NRW keinen kieselbreit Spielraum. Laut Paragraph 8 sind die nicht überbauten Flächen eines Grundstücks „wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen.“ Weil das aber in jedem dritten bis fünften Garten Mettmanns nicht der Fall ist, steht den Hausbesitzern in Mettmann ein blauer Brief ins Haus. Dem nächsten Grundabgabenbescheid an Grundstückseigentümer soll voraussichtlich ein Schreiben der Umweltschutzorganisation BUND, Ortsgruppe Mettmann, beigelegt werden. Über die Abmahnung für Steinwüsten soll im nächsten Bürgerausschuss (25. April, 17 Uhr, Ratssaal) gesprochen und entschieden werden. Nach Auskunft der Initiatoren ist Kämmerin Veronika Traumann bereit für den Anti-Schottergarten-Brief, bittet aber um einen Beschluss des Ausschusses.
Immobilien in Mettmann Bienenfutter statt Schottergärten
Mettmann · Der BUND Mettmann will nicht länger nur Samentütchen und Flyer verteilen. Mit dem nächsten Grundsteuerbescheid sollen Eigentümer daran erinnert werden, dass Steinwüsten gegen die NRW-Bauordnung verstoßen.
17.04.2023
, 06:00 Uhr