Entscheidung vertagt an den Stadtrat Mettmann Wie viel Grundsteuer darf‘s denn künftig sein?

Mettmann · Die neuen Hebesätze für die Grundsteuer B, ein starker Einbruch bei den Gewerbesteuereinnahmen und eine Millionen-Nachzahlung für die Feuerwache an der Willetstraße: Der Haupt- und Finanzausschuss hatte eine volle Tagesordnung.

Dauerbrenner Feuerwache: An der Willetstraße sind Kosten- und Zeitplanung völlig aus dem Ruder gelaufen. Der Haupt- und Finanzausschuss bewilligte einen Nachschlag in Höhe von 2,4 Millionen Euro.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Die Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der Grundsteuer B auf Wohn- und Gewerbeimmobilien ist am Dienstagabend im Haupt- und Finanzausschuss vertagt worden. Nun muss der Stadtrat am Dienstag, 10. Dezember, darüber befinden (17 Uhr, Ratssaal). Beschlossen wurde hingegen ein Nachschlag von 2,4 Millionen Euro für die sich stark verteuernde Interims-Feuer- und Rettungswache an der Willetstraße sowie eine ganze Reihe von Gebührenerhöhungen.