Aus seiner Sicht waren die sexuellen Handlungen einvernehmlich. Das hatte eine 46-jährige Frau anders gesehen, deshalb musste sich ein Mettmanner wegen sexueller Nötigung am Landgericht in Wuppertal verantworten. Dort wurde der mittlerweile 70-Jährige zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Den ursprünglich erhobenen Vorwurf der Vergewaltigung sah die Kammer als nicht ausreichend bestätigt.
Urteil vor Gericht Mettmanner bekommt Geldstrafe wegen sexueller Nötigung
Mettmann/Wuppertal · cvcvc
06.07.2023
, 06:00 Uhr