Urteil vor Gericht Mettmanner bekommt Geldstrafe wegen sexueller Nötigung

Mettmann/Wuppertal · cvcvc

Das Landgericht in Wuppertal verhängte gegen den Mettmanner eine Geldstrafe wegen sexueller Nötigung.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Aus seiner Sicht waren die sexuellen Handlungen einvernehmlich. Das hatte eine 46-jährige Frau anders gesehen, deshalb musste sich ein Mettmanner wegen sexueller Nötigung am Landgericht in Wuppertal verantworten. Dort wurde der mittlerweile 70-Jährige zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt. Den ursprünglich erhobenen Vorwurf der Vergewaltigung sah die Kammer als nicht ausreichend bestätigt.