Pandemie im Kreis Mettmann Dem Kreis sind 716 Pflegekräfte als „ungeimpft“ gemeldet worden

Kreis Mettmann · Nach Ablauf der Frist wird das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann nun bis Juni jeden Fall individuell prüfen.

Sie fällt unter die „Einrichtungsbezogene Impfpflicht“: Pflegerin in einem Krankenhaus.

Foto: dpa/Jens Büttner

Dem Kreis sind 716 Personen gemeldet worden, die bislang der gesetzlichen, einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht nachgekommen sind. Sie arbeiten nach Angaben der Kreissprecherin Daniela Hitzemann in 144 Einrichtungen. Das können Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, aber auch mobile Pflegedienste oder der Sanitäts- und Rettungsdienst sein. „Selbst Ehrenamtler können unter diese Impfpflicht fallen – je nachdem wo sie sich engagieren“, so Hitzemann. Deshalb könne der Kreis keine Referenzgröße angeben. Die Bundesagentur für Arbeit nennt eine Zahl aus Mitte 2021: Damals waren 23 239 Frauen und Männer im Kreis Mettmann sozialversicherungspflichtig in Gesundheits- und Sozialberufen beschäftigt. Demnach wären etwa drei Prozent der im Kreis Mettmann in Heil- und Pflegeberufen arbeitenden Personen nicht oder nur eingeschränkt gegen Covid-19 immunisiert.