(von) Am 15. Dezember 2009 hatte der Rat der Stadt Mettmann beschlossen, die Stadtschulpflegschaft als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule und Bildung aufzunehmen. Dabei war es bisher nicht möglich, dass die Stadtschulpflegschaft eigene Anfragen und Anträge stellen kann – diese Interessensvertretung ist ohne Stimmrecht. Das soll sich nun ändern.
Schullandschaft in Mettmann Schulpflegschaft will sich mehr beteiligen
Mettmann · Anfragen oder Anträge kann Schulpflegschaft in Mettmann nicht stellen. Das soll sich jetzt ändern.
17.01.2022
, 06:00 Uhr