Mit Beschluss von Dienstag, 4. Juni, hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschieden: Am Heinrich-Heine-Gymnasium darf im kommenden Schuljahr keine zusätzliche Jahrgangsstufe 5 gebildet werden.
Elternwille in Mettmann Keine Mehrklasse am Heine-Gymnasium
Mettmann · Die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat entschieden. Was das für die Eltern bedeutet.
05.06.2024
, 06:00 Uhr