NRW Wallhöfe werden fertiggestellt

Ratingen · Das Oberwaltungsgericht in Münster hat entschieden: Der Anfechtungsklage der benachbarten Eigentümergemeinschaft wird keine aufschiebende Wirkung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugesprochen.

 Die Bauarbeiten an den Wallhöfen können laut OVG-Beschluss vom weitergehen.

Die Bauarbeiten an den Wallhöfen können laut OVG-Beschluss vom weitergehen.

Foto: Achim Blazy (abz)

Nun gibt es Planungsklarheit für eines der wichtigsten Innenstadt-Projekte: Wie Bürgermeister Klaus Pesch mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit Beschluss vom 5. August entschieden, dass der Anfechtungsklage der benachbarten Eigentümergemeinschaft keine aufschiebende Wirkung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zugesprochen wird. Damit kann das Bauvorhaben mit Blick auf die neuen Wallhöfe fortgesetzt und fertiggestellt werden.