Nach Planfeststellungsbeschluss BUND klagt erneut gegen A 44

Ratingen/Heiligenhaus · Zankäpfel bleiben Hochwasserschutz und Entwässerung. Zu befinden hat nun letztinstanzlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Offen ist, ob und wie sich der Autobahnbau weiter verzögert.

Das Autobahnkreuz mit Autobahnmeisterei (links). Der Standort des geplanten Regenrückhaltebeckens ist auf der gegenüberliegenden Seite Richtung Ratingen Zentrum.

Foto: Achim Blazy (abz)

Der Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat jetzt beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, eingelegt. Die Klage richtet sich gegen den Planänderungsbeschluss vom 10. Mai 2023, mit dem die Behandlung des Straßenabwassers im Bereich des Kreuzes Ratingen-Ost neu geregelt werden soll. Schon im Vorfeld des Planfeststellungsbeschlusses hatte der BUND eine Klage erwogen und sich dafür Rückendeckung vom Landesverband geholt.