Straßenreinigung in Ratingen Wer muss wann den Gehweg reinigen?

Ratingen · Die Straßenreinigung ist in einer Satzung geregelt. Zu den Pflichten gehört nicht nur das Fegen vor der eigenen Haustür, sondern auch das Entfernen von Unkraut.

Von diesem Bürgersteig hat schon länger keiner mehr das Unkraut entfernt.

Foto: Achim Blazy (abz)

Dort wächst ein Grasbüschel zwischen den Gehwegplatten, dort lange Grashalme entlang des Zauns vor dem Grundstück. Löwenzahn blüht im Rinnstein und selbst kleine Bäume siedeln sich an. Wer mit offenen Augen durchs Stadtgebiet und vor allem durch die Wohnviertel geht, sieht es immer häufiger: das unerwünschte Unkraut, das auf Gehwegen und an Straßenrändern sprießt. Was die einen nicht stört, ist aber möglicherweise dem Nachbarn ein Dorn im Auge. Mitglieder der Bürger Union wurden unlängst von vielen Bürgern darauf aufmerksam gemacht, dass manche Grundstückseigentümer und Anwohner die ihnen nach der gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Ratingen obliegende Pflicht zur regelmäßigen und gründlichen Reinigung des öffentlichen Verkehrsraumes angrenzend an ihr Grundstück nicht nachkommen.