Wülfrath Bebauungsplan „Zur Fliethe“ ist jetzt rückwirkend rechtskräftig

Wülfrath · Infolge grafischer und inhaltlicher Fehler beim Satzungsbeschluss 2021 war eine Neufassung erforderlich.

Durch die Anpassung des Planungsrechts soll die Ansiedlung von nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Plangebiet ausgeschlossen und eine Zersiedelung von Einzelhandel und Gewerbe vermieden werden.

Foto: Stadt Wülfrath

Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass der Rat der Stadt Wülfrath in seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 den Bebauungsplan Nummer 2.7.3 „Zur Fliethe“ gemäß Paragraf 10, Absatz 1 Bau-Gesetzbuch (BauGB) erneut als Satzung beschlossen hat.