Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass der Rat der Stadt Wülfrath in seiner letzten Sitzung des Jahres 2024 den Bebauungsplan Nummer 2.7.3 „Zur Fliethe“ gemäß Paragraf 10, Absatz 1 Bau-Gesetzbuch (BauGB) erneut als Satzung beschlossen hat.
Wülfrath Bebauungsplan „Zur Fliethe“ ist jetzt rückwirkend rechtskräftig
Wülfrath · Infolge grafischer und inhaltlicher Fehler beim Satzungsbeschluss 2021 war eine Neufassung erforderlich.
05.01.2025
, 17:41 Uhr