Mit den ersten Schneeflocken und frostigen Nächten beginnen jetzt für Hauseigentümer und teilweise auch für Mieterinnen und Mieter verschiedene Pflichten. „Wer nicht dafür sorgt, dass die Wege vor und auf dem eigenen Grundstück frei von Eis und Schnee sind, trägt zumindest ein Mitverschulden und haftet unter Umständen für den Schaden, wenn anderen dadurch etwas passiert“, warnt Andreas Adelberger, Leiter der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Velbert. Er hat nachstehend Tipps rund um den Winterdienst und den nötigen Versicherungsschutz zusammengestellt.
Velbert Winterpflichten beachten: Damit Eis und Schnee keine teuren Folgen haben
Velbert · Andreas Adelberger, Leiter der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Velbert, gibt Tipps rund um den Winterdienst und Versicherungsschutz.
28.11.2023
, 19:04 Uhr