Seit zehn Tagen gilt in der Stadt ergänzend zur neuen Corona-Schutzverordnung ein zeitlich beschränktes Nutzungs- und Verweilverbot. Auf öffentlichen Spielplätzen, in Parkanlagen und auf Schulhöfen darf man sich von 19 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages nicht aufhalten. Betroffen sind davon der Herminghauspark, der Freizeitpark Nordstadt an der Höferstraße sowie der Pferdemarkt in Langenberg. „Wir haben das Verweilverbot auf dem Spielpätzen gemacht, damit sich keiner animiert fühlt, sich dort aufzuhalten. Tagsüber ist es möglich, dass sich dort die Klientel aufhält, die es auch nutzen sollte“, begründet Jürgen Wosimski die Maßnahme und meint die Kinder, die sich bis 14 Jahren dort ohne Maske aufhalten dürfen, während die Erwachsenen Mund und Nase bedecken müssen.
Velbert Der Kommunale Ordnungsdienst bekommt zunehmend Unmut zu spüren
Velbert · Seit Beginn der Corona-Pandemie flossen rund 300 000 Euro an Bußgeldern in den Haushalt.
10.04.2021
, 15:53 Uhr