In Eritrea kirchlich, in Dänemark standesamtlich geheiratet und trotzdem kann das junge Paar aus Eritrea ihr glückliches Familienleben nicht genießen, denn alles steht und fällt mit einem Identitätsnachweis in Form eines Nationalpasses, den man wiederum nur dann erhält, wenn eine Geburtsurkunde vorliegt. Der Reiseausweis reicht in diesem Fall nicht aus. „In meinem Heimatland ist es nicht üblich, ein solches Dokument ausgestellt zu bekommen“, verrät der 31-Jährige Haben, dessen Beziehungsstatus als unbekannt gilt, solange der Nachweis nicht erbracht wird. „Nicht Rechtskräftig“ lautet das Urteil. In Eritrea gilt oftmals das Zeugen-Prinzip anstelle einer Geburtsurkunde. „Freunde, Nachbarn und Familie bezeugen, dass es dein Kind ist“, erläutert Haben.
Wülfrath Familienstand im Register „nicht bekannt“
Wülfrath · Ihre kirchliche Hochzeiten werden in Deutschland nicht anerkannt, daher kämpfen Eritreer um die Eintragung des Familienstandes.
25.06.2024
, 16:53 Uhr